Nutzen Sie ab sofort
unser Online-Rezeptanfrage-System!

  • Keine Wartezeit am Telefon
  • Genaue Benennung des Medikamentes möglich
  • Zügige Bearbeitung - nach Freigabe des E-Rezeptes und Einlesen Ihrer Versichrungskarte in der Praxis ist das E-Rezept in der Apotheke für Sie abholbar. Heil- und Hilfsmittelrezepte, BTM Rezepte weiterhin in der Praxis abholbar.

Hier können Sie online ein Rezept anfragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars keine verbindliche Rezeptbestellung vornehmen, sondern lediglich eine Rezeptanfrage stellen.

Ab dem 01.01.2024 ist das E-Rezept Pflicht für alle Arztpraxen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das erst (unterstrichen) Ihre Versicherungskarte in der Praxis eingelesen werden muss, bevor wir für Sie ein Rezept oder eine Überweisung ausstellen können.

Heil- und Hilfsmittel, BTM Rezepte und auch Privatrezepte müssen weiterhin auf ein Formular ausgestellt und in der Praxis abgeholt werden.

  • So funktioniert´s:
  • Versicherungskarte in der Praxis einlesen lassen.
  • Sie geben uns die benötigten Informationen an.
  • Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen bei Unklarheiten zurück.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Rezept frühestens einen Tag nach Anfrage abholen können.

Hier können Sie online ein Rezept anfragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars keine verbindliche Rezeptbestellung vornehmen, sondern lediglich eine Rezeptanfrage stellen.

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Rezeptanfrage

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1.Rezept

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Sollten Sie noch Anmerkungen zu Ihrem Rezeptwunsch haben, können Sie uns diese hier mitteilen.

E-Rezept

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Ärztezentrum Hamm Norden ab sofort das innovative eRezept-System einführt und aktiv anbietet. Diese moderne Technologie ermöglicht es Ihnen, Rezepte direkt digital zu erhalten und in Ihrer Apotheke Ihrer Wahl einzulösen. Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept Pflicht für alle Arztpraxen.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, das erst Ihre Versicherungskarte in der Praxis eingelesen werden muss, bevor wir für Sie ein Rezept oder eine Überweisung ausstellen können.
  • Heil- und Hilfsmittel, BTM Rezepte und auch Privatrezepte müssen weiterhin auf ein Formular ausgestellt und in der Praxis abgeholt werden.

Informationsschreiben zum neuen E-Rezept:

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